Die Schweizerische Gesellschaft für Gefässchirurgie wurde 1989 gegründet, um lokal, national und international ihre Präsenz auf dem Gebiet der Gefässchirurgie zu manifestieren.
Durch Mitbegründung, Eingliederung in und Teilnahme an der „European Society for Vascular Surgery (ESVS)“ sollte der fachliche Anschluss an die rasch wachsende Gemeinde der europäischen Gefässchirurgen geschaffen werden.
Insbesondere stand im Visier, am Wettbewerb um die Zulassung zu den 35 besten Präsentationen der ESVS-Jahrestagung teilzunehmen und dadurch an internationalem Prestige zu gewinnen.

Zu diesem Zweck war die Anerkennung der Spezialität Gefässchirurgie im Schosse der Schweizerischen Gesellschaft für Chirurgie unabdingbar. Darauf beruhend sind landesweit mehrere fachspezifische Abteilungen entstanden, wo die Belange
der Gefässchirurgie speziell gepflegt werden. Diese Weiterbildungsstätte sind unter der Rubrik Weiterbildung, aufgelistet.

Seit Ende 2015 hat die Gesellschaft die Anerkennung des Schwerpunkts Gefässchirurgie als ein selbstständiges Fach (mit verkürzter Weiterbildungszeit) erzielt.

Die SGG versteht sich als

  • Nationale Vereinigung für Fachärzte für Gefässchirurgie;

  • Interessensvertretung der in der Schweiz in der Gefässchirurgie tätigen Ärzte;

  • von der FMH anerkannte Fachgesellschaft für das Fachgebiet der Gefässchirurgie;

  • Bindeglied der Mitglieder zur Internationalen Gesellschaft für Gefässchirurgie ESVS.

Die SGG hat folgende Zweckbestimmungen

  • Förderung des Zusammenhaltes der schweizerischen Gefässchirurgen;

  • Vertretung der beruflichen, standespolitischen und wirtschaftlichen Interessen der Vereinsmitglieder;

  • Qualitätssicherung im Fachgebiet der Gefässchirurgie;

  • Förderung der wissenschaftlichen Forschung sowie der Weiter- und Fortbildung im Rahmen der Weiterbildungsordnung der FMH für die Gefässchirurgie;

  • Pflege der Beziehungen unter ihren Mitgliedern durch Erfahrungsaustausch im Rahmen von wissenschaftlichen nationalen und internationalen Tagungen in eigenständiger Organisation oder in Kollaboration;

  • Förderung der Zusammenarbeit mit Vertretern oder Fachgesellschaften anderer Disziplinen mit dem Fokus auf Gefässmedizin;

  • Förderung der Aus- und Fortbildung von nichtärztlichen Mitarbeitenden im Tätigkeitsgebiet der Gefässchirurgie;

  • Pflege des Kontaktes zu anderen Fachgesellschaften im In- und Ausland.

Die SGG hat folgende Aufgaben:

  • Wahl der Ärztekammerdelegierten. Alle FMH-Mitglieder der jeweiligen Fachgesellschaften, welche über den entsprechenden Facharzttitel verfügen, wählen die Ärztekammerdelegierten entweder direkt (Generalversammlung oder schriftliche Stimmabgabe) oder indirekt (Delegiertenversammlung);

  • Aufgaben im Bereich der Weiterbildungsordnung und der Fortbildungsordnung;

  • Vollzug der übrigen auf statutarischen Grundlagen basierenden Beschlüsse der FMH.